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Sicherheitsunterweisung vor Betreten des Werkes

Ein wichtiger Baustein für die Sicherheitsleistung am Standort ist die Kenntnis und Einhaltung von EHSS Regeln auf dem Werksgelände.
Dies gilt auch für Standortfremde wie z.B. Mitarbeiter von Partnerfirmen.
Zur Vermittlung der wichtigsten EHSS Regeln werden diese Personengruppen über Sicherheitsfilme unterwiesen.

Wer muss die Sicherheitsunterweisung vor Betreten des Werkes durchführen?

  • Besucherfilm
    Alle Besucher müssen jetzt einen ca. 5 minütigen Film ansehen. Nach der Unterweisung erhält der Besucher ein Zertifikat, welches für ein Jahr gültig ist. Nach Ablauf des Jahres muss die Unterweisung wiederholt werden. Dieses Zertifikat muss bei jedem Besuch dem Werkschutz vorgelegt werden. Danach erhält der Besucher einen Besucherausweis. Beim Verlassen des Werks ist dieser Ausweis dem Werkschutz zurückzugeben. Der Film ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Als Besucher gelten: Berater, Vertreter, Behördenvertreter, Post, Botendienst, Anlieferer, Abholer von Waren (außer Gefahrgüter und Spediteure für PE/PP Granulat) sowie Mitarbeiter von anderen SABIC Standorten.
  • Partnerfirmenfilm
    Partnerfirmen Mitarbeiter müssen wie bisher einen ca. 12 minütigen Film ansehen und Verständnisfragen beantworten. Bei falscher Beantwortung der Verständnisfragen muss der Vorgang wiederholt werden. Nach erfolgreicher Durchführung der Unterweisung erhält der Mitarbeiter ein Zertifikat. Dieses muss dem Werkschutz vorlegt werden. Das Zertifikat berechtigt dem Mitarbeiter den Zugang zum Werksgelände für ein Jahr. Nach Ablauf des Jahres muss die Unterweisung wiederholt werden. Der Film ist in mehrere Sprachen verfügbar. Momentan in Deutsch, Englisch und Ungarisch. Weitere Sprachen sind in Arbeit.
  • CoW-Film – Weiterführende Unterweisung für aufsichtsführende Mitarbeiter der Partnerfirmen
    Aufsichtsführende Partnerfirmen Mitarbeiter müssen wie bisher den Teil 1.b - Partnerfirmenfilm durchführen und im Anschluss einen weiteren ca. 8 minütigen Film ansehen und wiederum Verständnisfragen beantworten. Bei falscher Beantwortung der Verständnisfragen muss der Vorgang wiederholt werden. Nach erfolgreicher Durchführung der Unterweisung erhält der Mitarbeiter ein Zertifikat. Dieses Zertifikat muss dem Werkschutz vorlegt werden. Das Zertifikat berechtigt dem Mitarbeiter den Zugang zum Werksgelände für ein Jahr. Des Weiteren erhält man die Freigabescheinberechtigung für Aufsichtsführende (FS-AF) für das Erlaubnisscheinewesen CoW. Nach Ablauf des Jahres muss die Unterweisung wiederholt werden.
    Dieser Film ist nur in Deutsch verfügbar. Wichtig: Auch der Partnerfirmenfilm muss hierzu in Deutsch absolviert werden.

Wie kann ich die Unterweisung durchführen?

  • Online
    Um Wartezeiten an unseren Werkstoren zu vermeiden, bieten wir allen vorher genannten Personengruppen die Sicherheitsunterweisung vorab im Internet unter der Adresse: www.sicherheitsunterweisung-sabic-gelsenkirchen.de durchzuführen.
  • Vor Ort
    Weiterhin kann diese Sicherheitsunterweisung an den Werkstoren "Ost", "Nord" und "Süd" des Standorts Gelsenkirchen durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen haben, finden Sie unter der Rubrik Kontakt verschiedene Möglichkeiten.